Gefahrguttransporte: Mängelkatalog aktualisiert aufgelegt
Mit der Novelle 2005 des Gefahrgutbeförderungsgesetzes wurde in Österreich ein sogenannter Mängelkatalog eingeführt. Dieser nimmt eine Zuordnung von Vergehen nach ihrer Schwere in Gefahrenkategorien vor und ist Orientierungsgrundlage für Strafen.
Auf Grund zahlreicher Änderungen des ADR war eine Anpassung des Mängelkatalogs notwendig. Dieser ersetzt die bisherige Version des Vollzugserlasses 2007.
Der diesbezüglich Mängelerlass kann in der Bundesinnungsgruppe Baunebengewerbe bei Interesse angefordert werden (E-Mail: